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Im Rahmen der Veranstaltung "Recall Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentationstechniken" wiederholen wir am Ende Ihres Studiums (Beginn 8. Semester) noch einmal die wichtigsten Punkte, die beim Erstellen Ihrer Abschlussarbeit zu berücksichtigen sind. Dabei wird auch auf alle Termine und Formalitäten eingegangen.

Zeitpunkt und Fristen

  • Bearbeitungszeit Antrag: ca. 4-5 Wochen, Zulassungsbescheid direkt von HS Wismar
  • Bearbeitungszeit Bachelor-Thesis: 10 Wochen* (verlängerbar um max. 4 Wochen durch begründeten Antrag, schriftlich einzureichen bei der NBS zu Händen des Prüfungsausschusses der HS Wismar)
    • *Ausnahme: Bearbeitungszeit im Studiengang Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) = 8 Wochen
  • Korrekturfrist: ca. 4 Wochen

Zulassung zur Bachelor-Thesis

  • Zulassungsvoraussetzung
    • Erreichen von mind. 159 Credit Points (CP)
    • Max. 9 CP verbleibend
  • Antrag: im Original abzugeben bei der NBS (wird digitalisiert an die HS Wismar weitergeleitet)
  • Einzureichende Unterlagen
    • Gliederung/Disposition (Leitfaden im OC)
    • Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Thesis
      • Thema in deutscher und englischer Sprache
      • Unterschrift Student
      • Unterschrift beider Prüfer bzw. Prüferinnen (Ausnahme: Prof. Dr. Bassus)

Gebühren und Verlängerungssemester

  • Einmalige Prüfungsgebühr i. H. v. 300 Euro (Rechnung per Post)
  • Gebühren Verlängerungssemester
    • Fall 1: keine offenen Module außer Bachelor-Thesis und Kolloquium:
      • Keine Studiengebühren fällig
    • Fall 2: eine oder mehrere offene Prüfungsleistung(en) aus den Semestern vor dem letzten Studiensemester
      • Berechnung der Hälfte der bisher anfallenden Studiengebühren (6 Monate)
    • Fall 3: im 1. Verlängerungssemester eine oder mehrere offene Prüfungsleistung(en) aus dem letzten Semester der Regelstudienzeit
      • Berechnung der Hälfte der bisher anfallenden Studiengebühren bis zum Zeitpunkt des Monats, in dem die letzte Prüfungsleistung angetreten und mit „bestanden“ bewertet wurde
  • Stichtage für die Berechnung der Studiengebühren
    • Wintersemester: 1. September (TZ) oder 15. Oktober (altes Tagsüber-Modell)  
    • Sommersemester: 1. März (TZ) oder 1. April (altes Tagsüber-Modell)

Prüfer/in

  • Studierende wählen selbst insgesamt zwei Prüfer bzw. Prüferinnen:
    • Beide Prüfer bzw. Prüferinnen müssen mindestens den akademischen Titel vorweisen, den der Studierende erreichen möchte ⇒ also mindestens B.A. oder Dipl.-Kfm. (FH)
    • Eine Gutachterin oder ein Gutachter soll im Fall der Bachelorarbeit mindestens zum hauptberuflichen wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal gehörende Person oder eine Honorarprofessorin oder ein Honorarprofessor einer Hochschule sein.
    • Als Prüfer/in kann jede/r Lehrbeauftragte der NBS zugelassen werden, der/die inhaltlich die zu betreuende Bachelorarbeit auch bewerten kann. Ggf. muss die fachliche Expertise mittels Lebenslauf nachgewiesen werden. Als jeweils weiterer Prüfer muss jedoch ein Prüfer gem. Punkt 2 eingesetzt werden.
    • Ein betrieblicher Betreuer kann sowohl Erst- als auch Zweitprüfer sein (Lebenslauf mit kompletten Kontaktdaten und Nachweis des höchsten erreichten akademischen Grads sind dem Antrag auf Zulassung beizulegen).
  • Prüferwechsel: Nur in absoluten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit eines Prüfers) und mittels fristgerecht eingereichtem, formlosen und begründeten Antrag beim Prüfungsausschuss möglich.

Die NBS Hochschule ermutigt ihre Studierenden, im Rahmen von Praktika, Hospitationen oder im Wege einer initiativen Bewerbung die Abschlussarbeit in betrieblicher Kooperation zu verfassen. Bitte lesen Sie hierzu unseren Info-Flyer zum Thema "Abschlussarbeiten in und mit Organisationen" durch.

Umfang und wissenschaftliche Richtlinien

  • Bitte beachten: Den aktuellen Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Wismar finden Sie im Downloadbereich im OnlineCampus.
  • Umfang: ab 12.000 Wörter/40 Seiten (Text)
  • Sperrvermerk: Ein Sperrvermerk muss formlos, begründet und unterschrieben beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Diesem Antrag ist ein bestätigendes Schreiben der Praxisstelle beizufügen.

Abgabe

  • drei gebundene Druckversionen und eine digitale Versionen (ACHTUNG: Diese Arbeiten dürfen durch die NBS weder angenommen noch weitergeleitet werden.)
    • Printversionen zu senden an die HS Wismar:
      • Als Päckchen/Paket: Wismar International Graduation Services GmbH, Philipp-Müller-Str. 12, 23966 Wismar
      • Als Brief: Wismar International Graduation Services GmbH, Zulassungs- und Prüfungsamt, Postfach 1252, 23952 Wismar
    • Digitale Versionen (identisch mit der gebundenen Version) als CD oder USB-Stick gemeinsam mit den Druckversionen abgeben (3x) oder als PDF per Mail an zpa[at]wings.hs-wismar.de (1x)
    • Entscheidend für die fristgerechte Abgabe ist das Datum des Poststempels (Studierende tragen Nachweispflicht der fristgerechten Versendung).
    • Sowohl gebundene als auch digitale Versionen müssen bis zum spätesten Abgabedatum bei der HS Wismar eintreffen oder an die HS Wismar versendet worden sein.
    • Wichtig: Ehrenwörtliche Erklärung (unterschrieben) anfügen!

Ihr Ansprechpartner

Dipl. rer. pol. Martin Voshage
Leitung Prüfungsabteilung

voshage[at]nbs.de

  • Mündliche Verteidigung der Bachelor-Thesis
  • Voraussetzung: mind. mit "ausreichend" bewertete Bachelor-Thesis
  • Durchführung an der Hochschule Wismar (Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Prüfungsausschuss für Fernstudiengänge)
  • Hochschulöffentlicher Termin (Teilnahme steht Angehörigen der HS Wismar und NBS offen) mit Ausnahme von Arbeiten mit Sperrvermerk (schriftlicher Widerspruch an Prüfungsausschuss möglich)
  • Zulassung: alle Prüfungsleistungen müssen mit "bestanden" bewertet und veröffentlicht sein
  • Dauer: 30-45 Minuten
  • Terminierung
    • Terminierung mind. 2 Wochen vor Prüfungsbeginn durch HS Wismar (schriftliche Einladung)
    • Individuelle Terminabsprache mit Prüfer möglich
      • Mitteilung an Prüfungsabteilung durch Prüfer mind. 10 Werktage vor geplantem Termin
  • Benotung: in der Regel spätestens vier Wochen nach der Prüfung

Ihr Kontakt an der HS Wismar

Zulassungs- und Prüfungsamt
zpa[at]wings.hs-wismar.de