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Die Vollzeit-Studiengänge der NBS Hochschule sind BAföG-berechtigt. Ihren BAföG-Antrag stellen Sie an das Studierendenwerk Hamburg. Erforderlich für die Antragsstellung ist die Bescheinigung nach § 9 BAföG, die wir Ihnen zu Beginn eines jeden Semesters im OnlineCampus unter dem Reiter "Dokumente" im Ordner "Studienbescheinigungen & -anträge" zu Verfügung stellen. Das Ausfüllen weiterer Formulare für die Beantragung durch die NBS Hochschule ist somit nicht erforderlich.

Unsere Teilzeit-Studiengänge sind nicht BAföG-berechtigt.

Ihr Ansprechpartner

Alexander Nöhring, B.A.
Standort: Studienzentrum Quarree

  • Anerkennung und Anrechnung von Prüfungsleistungen
  • Widersprüche in Prüfungsangelegenheiten
  • Nachteilsausgleich

noehring[at]nbs.de

Gasthörerschaft an der NBS Hochschule

Gasthörerschaften an der NBS Hochschule sind in den Studiengängen Betriebswirtschaft, Soziale Arbeit, Management Soziale Arbeit und Sicherheitsmanagement möglich.

  • Zulassungsbescheid: Die Studierenden bekommen nach der Bearbeitung einen Zulassungsbescheid, in welchem auch der Beginn und die Beendigung vermerkt sind.
  • Dauer: Die Dauer der Gasthörerschaft beträgt immer ein ganzes Semester:
    • Sommersemester: 1. März bis 31. August
    • Wintersemester: 1. September bis 28. Februar

Antragstellung

  • Der Antrag auf Gasthörerschaft muss immer begründet gestellt werden.
  • Beachten Sie bitte, dass die Gewährleistung der Gasthörerschaft von der verfügbaren Kapazität des gewünschten Kurses an der NBS Hochschule abhängt.
  • Der Gasthörerantrag muss im ersten Monat eines jeden Semesters erfolgen:
    • 1. März bis 31. März
    • 1. September bis 30. September
  • Anträge für die Gasthörerschaft können entweder mit der Post verschickt-, oder in jedem Studienzentrum abgegeben werden.

Gasthörerschaft für Betriebswirtschaft Teilzeit (HS Wismar)

NBS-Studierende können einzelne Kurse auch im Teilzeit-Modell besuchen, wenn dies mit ihrem Studienplan besser zu vereinbaren ist. Die Beantragung einer Gasthörerschaft an der Kooperationshochschule Wismar im Teilzeit-Studiengang Betriebswirtschaft (B.A.) ist zwecks der Belegung der von der Hochschule Wismar angebotenen Kurse möglich. Der Antrag auf Gasthörerschaft muss immer begründet gestellt werden. Beachten Sie bitte, dass die Gewährleistung der Gasthörerschaft von der verfügbaren Kapazität des gewünschten Kurses an der Hochschule Wismar abhängt.

Anträge für die Gasthörerschaft können entweder mit der Post verschickt-, oder in jedem Studienzentrum abgegeben werden.

Studierende in Vollzeit-Studiengängen der NBS Hochschule erhalten rechtzeitig vor Beginn des neuen Semesters ein SemesterTicket vom Hamburger Verkehrsverbund (HVV) in digitaler Form, das auch als Deutschlandticket gilt. Die Abnahme und somit auch die Zahlung des Tickets sind obligatorisch (durch den HVV vorgegeben). Wenn Sie sich in einem Praxis-, Urlaubs- oder Verlängerungssemester befinden, sind Sie von der verpflichtenden Abnahme ausgenommen.

Studierende, die in Teilzeit-Studiengängen an der NBS Hochschule eingeschrieben sind, erhalten kein SemesterTicket.

Die Kündigung Ihres Studienvertrags mit der NBS ist ausschließlich zum Ende eines jeden Semesters unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen möglich.

Die Exmatrikulation erfolgt entweder am Tag nach Ihrem Kolloquium oder nach dreifachem Nicht-Bestehen einer Klausurleistung. Ein weiterer Exmatrikulationsgrund ist das wiederholte Ausbleiben der Zahlung der Studiengebühren.

Möchten Sie Ihren Studienvertrag kündigen? Nutzen Sie unser Kündigungsformular.

Falls Sie Ihre Zahlungsart ändern möchten, können Sie jederzeit ein SEPA-Lastschriftmandat einrichten. Wir buchen den Betrag jeweils zum 05. eines Monats ab. Bitte informieren Sie uns umgehend bei Änderung Ihrer Kontodaten.

Ihre Studienbescheinigung, oft auch Immatrikulationsbescheinigung genannt, stellen wir Ihnen vier Wochen vor Beginn des neuen Semesters in Ihrem OnlineCampus-Portal unter dem Reiter "Dokumente" im Ordner "Studienbescheinigungen & -anträge" zur Verfügung.

Die Höhe der für Ihren Studiengang fälligen Studiengebühren richtet sich nach der in Ihrem Anmeldeformular aufgeführten Summe. Diese gilt für die gesamte Dauer des Studiums; von eventuellen Erhöhungen der Gebühren sind Sie nicht betroffen. Die Zahlung der Studiengebühren ist entweder in Gesamtsumme oder monatlich per Bankeinzug (SEPA-Lastschriftmandat) möglich.

Sollten Sie in einem Monat Ihre Studiengebühren nicht zahlen können, wenden Sie sich bitte an uns, damit wir gemeinsam eine dafür geeignete Lösung finden können. Erfolgt eine Rückbuchung der Studiengebühren nach dem Bankeinzug, stellen wir Ihnen sowohl die Studiengebühren des entsprechenden Monats als auch die dabei entstandenen Rückbuchungsgebühren (1. Mahnung) in Rechnung. Bei Vorliegen einer dritten Mahnung werden Sie von allen Prüfungsleistungen ausgeschlossen (= Klausursperre).

Ihren Studierendenausweis finden Sie im Online Campus in dem Abschnitt "Dokumente" als PDF-Datei. Der Ausweis kann digital auf dem Handy oder als Ausdruck verwendet werden.

Wichtig bei Klausuren: Bitte führen Sie Ihren Studierendenausweis insbesondere zu Klausurterminen immer ausgedruckt mit, damit wir Ihre Identität überprüfen können. Alternativ kann auch ein anderer Lichtbildausweis (z. B. Führerschein, Personalausweis) vorgelegt werden, aufgrund des Handyverbots bei Prüfungen ist jedoch der digitale Studierendenausweis auf dem Handy nicht verwendbar.

Bei Fragen rund um den Studierendenausweis wenden Sie sich gern an info(at)nbs.de.

Bei Bedarf – zum Beispiel für die Zeit eines Auslandsaufenthalts oder im eigenen oder familiären Krankheits-/Pflegefall – haben Sie die Möglichkeit, bis zu zwei Urlaubssemester während der gesamten Studienzeit an der NBS zu beantragen. Für die Dauer Ihres Urlaubssemesters sind Sie von der Zahlung der Studiengebühren befreit, sofern Sie den Antrag rechtzeitig vor Semesterbeginn einreichen. Sollten in Ihrem Auslandssemester Studiengebühren anfallen, vermeiden Sie auf diese Weise eine doppelte finanzielle Belastung. Studien- und Prüfungsleistungen können während der Beurlaubung nur in Ausnahmefällen auf Antrag mit Genehmigung des Prüfungsausschusses erbracht werden.

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Zahlung der Gesamtsumme der Studiengebühren weiterhin Bestand hat und die Kündigung Ihres Vertrages zum Ende eines Urlaubssemesters nicht möglich ist. Bei einer Kündigung, die innerhalb eines Urlaubssemesters erfolgt, endet Ihr Studienvertrag zum Ende des Folgesemesters, in welchem Sie sich nicht in einem Urlaubsemester befinden.

Das ausgefüllte Formular für die Beantragung eines Urlaubssemesters senden Sie bitte per Post an das Studienzentrum Holstenhofweg (Holstenhofweg 62, 22043 Hamburg) oder per E-Mail an info[at]nbs.de. Dieser Antrag muss bis spätestens sechs Wochen vor Beginn des Semesters (Sommersemester: 01.03./Wintersemester: 01.09.) bei der Studiengangadministration eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie in einem Urlaubssemester den Status als Studierende/r beibehalten, von der verpflichtenden Abnahme des SemesterTickets jedoch ausgenommen sind.

Sobald Sie die Regelstudienzeit Ihres Studienganges überschreiten, befinden Sie sich im sogenannten Verlängerungssemester. Sollten Sie abgesehen von der Abschlussarbeit noch offene Prüfungsleistungen haben, zahlen Sie im Verlängerungssemester die Hälfte der Studiengebühren. Sollte die Abschlussarbeit die einzig offene Prüfungsleistung sein, werden Ihnen im Verlängerungssemester keine Studiengebühren, sondern lediglich die Gebühren für das SemesterTicket sowie die Prüfungsgebühr für die Abschlussarbeit berechnet. Über die Prüfungsgebühr erhalten Sie nach Anmeldung der Abschlussarbeit eine Rechnung.

Kulanzregelung: Sollten Sie in Ihrem Verlängerungssemester lediglich Prüfungen aus dem letzten Semester Ihrer Regelstudienzeit offen haben, dann zahlen Sie nur solange die Studiengebühren des Verlängerungssemesters, bis Sie diese Prüfungen bestanden haben. Die Kulanzregelung ist nur für das erste Verlängerungssemester gültig! Besteht ein Student in seinem letzten regulären Semester eine Prüfung nicht und schreibt diese dann erst in zwei Semestern, muss er das gesamte Verlängerungssemester zahlen.

Eine Exmatrikulation seitens der Hochschule erfolgt, sofern die Studienzeit mehr als das Doppelte der Regelstudienzeit des Studiengangs beträgt.

Ein Wechsel des Zeitmodells ist grundsätzlich möglich und wird immer zu Beginn eines neuen Semesters empfohlen.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Der gegenwärtige Studiengang muss gekündigt werden und für den neuen Studiengang beziehungsweise das neue Zeitmodell muss eine neue Anmeldung erfolgen. Weiterhin muss der Studiengang im gewünschten Zeitmodell an der NBS angeboten werden.

Ihre Ansprechpartner/-innen

Isabella Wojtowicz, M.Sc.
Standort: Studienzentrum Holstenhofweg

    • Leitung Studiengangadministration
    • Semester-/Vorlesungsplanung
    • Studiengebühren

    wojtowicz[at]nbs.de 

    Jennifer Dahms
    Standort: Studienzentrum Holstenhofweg

    • Studierendenbetreuung

    dahms[at]nbs.de

    Dennis Holdynski
    Auszubildender
    Standort: Studienzentrum Holstenhofweg

    • Studierendenbetreuung

    holdynski[at]nbs.de

    Stefanie Schertes
    Standort: Studienzentrum Holstenhofweg 

    • Immatrikulation
    • Kündigung
    • Urlaubssemester
    • Mahnwesen
    • Studierendenbetreuung

    schertes[at]nbs.de

    Sabrina Städt
    Standort: Studienzentrum Holstenhofweg

    • Kündigung
    • Studierendenbetreuung

    staedt[at]nbs.de