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Infoveranstaltung Bachelor-Thesis

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung zur Bachelor-Thesis (Vollzeit-Studiengänge: Ende 5. Semester (BWL) bzw. Ende 4. Semester (SiMa, Soziale Arbeit); Teilzeit-Studiengänge: Ende 6. Semester) wiederholen wir am Ende Ihres Studiums noch einmal die wichtigsten Punkte, die zur Vorbereitung auf und zur Erstellen Ihrer Abschlussarbeit zu berücksichtigen sind. Dabei wird auch auf alle Termine und Formalitäten eingegangen.

Zeitpunkt und Fristen

Die Bachelorprüfung sollte spätestens bis zum Ende der Regelstudienzeit abgeschlossen sein. Sie kann vor diesem Termin abgelegt werden, sofern die für die Zulassung erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht worden sind.

  • Bearbeitungszeit Antrag: ca. 2-4 Wochen, Zulassungsbescheid unter "Dokumente/Prüfungsbescheinigungen" im OnlineCampus
  • Bitte beachten Sie, dass der Antrag unverzüglich nach Unterzeichnung der beiden Prüfer bei der Zentralen Prüfungsabteilung eingereicht werden muss.
  • Der Antrag kann in digitaler Form bei der NBS (pruefung[at]nbs.de) eingereicht werden, die Einreichung des Originals ist nicht erforderlich.
  • Bearbeitungszeit Bachelor-Thesis: 12 Wochen (verlängerbar um max. 4 Wochen durch begründeten Antrag; schriftlich und fristgerecht einzureichen beim Prüfungsausschuss). Der Antrag kann auch in digitaler Form bei der NBS (pruefung[at]nbs.de) eingereicht werden, die Einreichung des Originals ist dann nicht erforderlich.
  • Korrekturfrist: ca. 4 Wochen

Zulassung zur Bachelor-Thesis

  • Zulassungsvoraussetzung
    • Der jeweils gültigen Prüfungsordnung zu entnehmen
    • Maximal drei offene Module
  • Anmeldung: über Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Thesis
  • Antrag: im Original abzugeben bei der NBS
  • Einzureichende Unterlagen
    • Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Thesis
      • Persönliche Angaben
      • Titel der Arbeit
      • Unterschrift Studierender
      • Unterschrift 1. Prüfer
      • Unterschrift 2. Prüfer (wenn ein Zweitprüfer vorgeschlagen wird, sonst kann das Unterschriftfeld leer bleiben)
      • Auflistung der zum Zeitpunkt des Antrags offenen Module
      • Wenn zutreffend: Unterlagen des betrieblichen Betreuers

Gebühren und Verlängerungssemester

  • Einmalige Prüfungsgebühr i. H. v. 300 Euro (Rechnung per Post nach Stellung des Antrags auf Zulassung zur Bachelor-Thesis)
  • Gebühren Verlängerungssemester
    • Fall 1: keine offenen Module außer Bachelorthesis und Kolloquium:
      • Keine Studiengebühren fällig
      • Bei Vollzeit-Studiengängen: Berechnung der Kosten für das HVV-SemesterTicket (6 Monate)
    • Fall 2: eine oder mehrere offene Prüfungsleistung(en) aus den Semestern vor dem letzten Studiensemester
      • Berechnung der Hälfte der bisher anfallenden Studiengebühren für gesamtes Verlängerungssemester (6 Monate)
      • Bei Vollzeit-Studiengängen: Berechnung der Kosten für das HVV-SemesterTicket
    • Fall 3: im 1. Verlängerungssemester eine oder mehrere offene Prüfungsleistung(en) aus dem letzten Semester der Regelstudienzeit
      • Berechnung der Hälfte der bisher anfallenden Studiengebühren bis Ende des Monats, in dem die letzte Prüfungsleistung abgeschlossen wurde
      • Bei Vollzeit-Studiengängen: Berechnung der Kosten für das HVV-SemesterTicket
  • Stichtage für die Berechnung der Studiengebühren
    • Wintersemester: 1. September
    • Sommersemester: 1. März

Thema

  • Studierende wählen selbst ein Thema
  • Absprache mit dem bzw. der Erstprüfer/in
  • Spätere redaktionelle Änderung des Titels über Antrag möglich.

Die NBS Hochschule ermutigt ihre Studierenden, im Rahmen von Praktika, Hospitationen oder im Wege einer initiativen Bewerbung die Abschlussarbeit in betrieblicher Kooperation zu verfassen. Bitte lesen Sie hierzu unseren Info-Flyer zum Thema "Abschlussarbeiten in und mit Organisationen" durch.

Prüfer/in

  • Studierende wählen selbst eine Erstgutachterin/ einen Erstgutachter:
    • Professorin/ Professor der NBS Hochschule
      • Auf Antrag kann auch eine Professorin/ ein Professor einer anderen Hochschule Erstgutachterin/ Erstgutachter sein.
    • Das Thema der Abschlussarbeit muss dem Fachgebiet der Professorin/ des Professors entsprechen: D.h. die Professorin/ der Professor muss in einem zum Fachgebiet der Arbeit passenden Modul des Studiengangs modulverantwortlich sein oder das Modul lehren oder gelehrt haben.
  • Der Prüfungsausschuss ordnet eine Zweitgutachterin/ einen Zweitgutachter zu. Studierende können gemeinsam mit der Erstgutachterin/ dem Erstgutachter eine Zweitgutachterin/ einen Zweitgutachter vorschlagen.
    • Möglich: betriebliche Betreuerin/ betrieblicher Betreuer
      Muss mind. einen Bachelortitel oder vergleichbaren Abschluss haben; Lebenslauf mit sämtlichen Kontaktdaten und Nachweis des höchsten erreichten akademischen Grads sind dem Antrag auf Zulassung beizulegen.
  • Prüferwechsel: Nur in absoluten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit eines Prüfers) und nur nach genehmigtem formlosen und begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss möglich.

Die NBS Hochschule ermutigt ihre Studierenden, im Rahmen von Praktika, Hospitationen oder im Wege einer initiativen Bewerbung die Abschlussarbeit in betrieblicher Kooperation zu verfassen. Bitte lesen Sie hierzu unseren Info-Flyer zum Thema "Abschlussarbeiten in und mit Organisationen" durch.

Umfang und wissenschaftliche Richtlinien

Abgabe

  • Drei gebundene Druckversionen und eine digitale Version
    • Printversionen zu senden an die oder persönlich abzugeben bei der Prüfungsabteilung (NBS Northern Business School, Zentrale Prüfungsabteilung, Wandsbeker Marktstraße 103-107, 22041 Hamburg)
    • Digitale Version (identisch mit den gedruckten Versionen) als CD oder USB-Stick gemeinsam mit den Druckversionen abgeben oder als PDF per E-Mail an digitaleversion[at]nbs.de schicken
    • Entscheidend für die fristgerechte Abgabe ist das Datum des Poststempels, bei der Mobilen Briefmarke wird das Datum des vorherigen Werktages bei Eingang an der NBS vermerkt. Studierende tragen die Nachweispflicht der fristgerechten Versendung.
    • Sowohl gebundene als auch digitale Versionen müssen bis zum spätesten Abgabedatum bei der NBS eintreffen oder an die NBS versendet worden sein
    • Wichtig: ehrenwörtliche Erklärung (unterschrieben) einfügen!
  • Druckversion: In Hamburg stehen zahlreiche Copyshops für den Druck bzw. die Bindung der Arbeit zur Verfügung, die unterschiedliche Konditionen anbieten. Kooperationspartner der NBS ist der Tooka Copyshop (30 % Rabatt für Studierende der NBS): Kuhmühlenweg 12, 22087 Hamburg (U3 Uhlandstraße, 4 Minuten vom Hauptbahnhof), Tel.: 040 34870510, https://studenten-copyshop.hamburg/ 

Ihr Ansprechpartner

Dipl. rer. pol. Martin Voshage
Leitung Prüfungsabteilung

voshage[at]nbs.de 

  • Mündliche Verteidigung der Bachelor-Thesis
  • Voraussetzung: mind. mit "ausreichend" bewertete Bachelor-Thesis
  • Hochschulöffentlicher Termin (Teilnahme steht allen NBS-Angehörigen und -Studierenden offen) mit Ausnahme von Arbeiten mit Sperrvermerk (hier: schriftlicher Widerspruch gegen Hochschulöffentlichkeit an Prüfungsausschuss möglich)
  • Zulassung: Alle Prüfungsleistungen müssen mit "bestanden" bewertet und veröffentlicht sein.
  • Dauer: 30-45 Minuten
  • Terminierung
    • Nach Bestehen aller durch den Studienverlauf vorgegebenen Prüfungsleistungen
    • Schriftliche Einladung durch die NBS
    • Individuelle Terminabsprache mit Prüfer/in möglich → Mitteilung an Prüfungsabteilung durch Prüfer/in mind. 10 Werktage vor geplantem Termin
  • Einen Ablaufplan des Kolloquiums finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerin

Vanessa Pfeifer

pfeifer[at]nbs.de

Zeitpunkt und Fristen

Die Masterprüfung sollte spätestens bis zum Ende der Regelstudienzeit abgeschlossen sein. Sie kann vor diesem Termin abgelegt werden, sofern die für die Zulassung erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht worden sind.

  • Bearbeitungszeit Antrag: ca. 2-4 Wochen; Zulassungsbescheid unter "Dokumente/Prüfungsbescheinigungen" im OnlineCampus
  • Bitte beachten Sie, dass der Antrag unverzüglich nach Unterzeichnung der beiden Prüfer bei der Zentralen Prüfungsabteilung eingereicht werden muss.
  • Der Antrag kann in digitaler Form bei der NBS (pruefung[at]nbs.de) eingereicht werden, die Einreichung des Originals ist nicht erforderlich.
  • Bearbeitungszeit Master-Thesis: 16 Wochen (verlängerbar um max. 4 Wochen auf Basis eines begründeten Antrags, schriftlich einzureichen beim Prüfungsausschuss). Der Antrag kann auch in digitaler Form bei der NBS (pruefung[at]nbs.de) eingereicht werden, die Einreichung des Originals ist dann nicht erforderlich.
  • Korrekturfrist: ca. 4 Wochen
  • Gruppenarbeit unter bestimmten Bedingungen möglich, Infos in der Prüfungsabteilung

Zulassung zur Abschlussarbeit

  • Zulassungsvoraussetzung: Nachweis von 60 Credits
  • Anmeldung: über Antrag auf Zulassung zur Master-Thesis
  • Antrag: im Original abzugeben bei der NBS
  • Einzureichende Unterlagen
    • Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit
      • Persönliche Angaben
      • Unterschrift Studierender
      • Unterschrift 1. Prüfer 
      • Unterschrift 2. Prüfer (wenn ein Zweitprüfer vergeschlagen wird, sonst kann das Unterschriftfeld leer bleiben)
      • Zum Zeitpunkt des Antrages offene Module
    • Wenn zutreffend: Unterlagen des betrieblichen Betreuers

Gebühren und Verlängerungssemester

  • Einmalige Prüfungsgebühr i. H. v. 500 Euro (Rechnung per Post)
  • Gebühren Verlängerungssemester
    • Fall 1: keine offenen Module außer Master-Thesis und Kolloquium:
      • Keine Studiengebühren fällig
      • Bei Vollzeit-Studiengängen: Berechnung der Kosten für das HVV-SemesterTicket (6 Monate)
    • Fall 2: eine oder mehrere offene Prüfungsleistung(en) aus den Semestern vor dem letzten Studiensemester
      • Berechnung der Hälfte der bisher anfallenden Studiengebühren für gesamtes Verlängerungssemester (6 Monate)
      • Bei Vollzeit-Studiengängen: Berechnung der Kosten für das HVV-SemesterTicket
    • Fall 3: im 1. Verlängerungssemester eine oder mehrere offene Prüfungsleistung(en) aus dem letzten Semester der Regelstudienzeit
      • Berechnung der Hälfte der bisher anfallenden Studiengebühren bis Ende des Monats, in dem die letzte Prüfungsleistung abgeschlossen wurde
      • Bei Vollzeit-Studiengängen: Berechnung der Kosten für das HVV-SemesterTicket
  • Stichtage für die Berechnung der Studiengebühren
    • Wintersemester: 1. September
    • Sommersemester: 1. März

Thema

  • Themenvorschläge durch den Studierenden möglich
  • Bei Nicht-Einreichen eines Themenvorschlags: Prüfungsausschuss kann drei Monate nach Ableistung der letzten Prüfungsleistung ein Thema zuweisen; Kandidat erhält schriftlichen Bescheid (mit Angabe von Bearbeitungsbeginn und spätestem Abgabetermin).
  • Rückgabe des Themas: möglich nur einmal innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit (formloser Antrag schriftlich unter Angabe von Gründen beim Prüfungsausschuss)
  • Spätere redaktionelle Änderung des Titels über Antrag möglich

Prüfer/in

  • Studierende wählen selbst eine Erstgutachterin/ einen Erstgutachter:
    • Professorin/ Professor der NBS Hochschule
      • Auf Antrag kann auch eine Professorin/ ein Professor einer anderen Hochschule Erstgutachterin/ Erstgutachter sein.
    • Das Thema der Abschlussarbeit muss dem Fachgebiet der Professorin/ des Professors entsprechen: D.h. die Professorin/ der Professor muss in einem zum Fachgebiet der Arbeit passenden Modul des Studiengangs modulverantwortlich sein oder das Modul lehren oder gelehrt haben.
  • Der Prüfungsausschuss ordnet eine Zweitgutachterin/ einen Zweitgutachter zu. Studierende können gemeinsam mit der Erstgutachterin/ dem Erstgutachter eine Zweitgutachterin/ einen Zweitgutachter vorschlagen.
    • Möglich: betriebliche Betreuerin/ betrieblicher Betreuer
      Lebenslauf mit sämtlichen Kontaktdaten und Nachweis des höchsten erreichten akademischen Grads sind dem Antrag auf Zulassung beizulegen.
      Muss mind. einen Abschluss auf dem Niveau 7 des deutschen Qualifikationsrahmens haben. Dieses beinhaltet u.a.
      • Master und gleichgestellte Abschlüsse
      • Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz (Geprüfter)
      • Betriebswirt nach der Handwerksordnung (Geprüfter);
  • Prüferwechsel: Nur in absoluten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit eines Prüfers) und nur nach genehmigtem formlosen und begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss möglich.

Umfang und wissenschaftliche Richtlinien

Abgabe

  • Drei gebundene Druckversionen und eine digitale Version
    • Printversionen zu senden an die oder persönlich abzugeben bei der Prüfungsabteilung (NBS Northern Business School, Zentrale Prüfungsabteilung, Wandsbeker Marktstraße 103-107, 22041 Hamburg)
    • Digitale Version (identisch mit der gedruckten Version) als CD oder USB-Stick gemeinsam mit den Druckversionen abgeben oder als PDF per E-Mail an digitaleversion[at]nbs.de
    • Entscheidend für die fristgerechte Abgabe ist das Datum des Poststempels (Studierende tragen Nachweispflicht der fristgerechten Versendung).
    • Wichtig: Ehrenwörtliche Erklärung (unterschrieben) anfügen!
    • Sowohl gebundene als auch digitale Versionen müssen bis zum spätesten Abgabedatum bei der NBS eintreffen oder an die NBS versendet worden sein
  • Druckversion: In Hamburg stehen zahlreiche Copyshops für den Druck bzw. die Bindung der Arbeit zur Verfügung, die unterschiedliche Konditionen anbieten. Kooperationspartner der NBS ist der Tooka Copyshop (30 % Rabatt für Studierende der NBS): Kuhmühlenweg 12, 22087 Hamburg (U3 Uhlandstraße, 4 Minuten vom Hauptbahnhof), Tel.: 040 34870510, https://studenten-copyshop.hamburg/

Ihr Ansprechpartner

Dipl. rer. pol. Martin Voshage
Leitung Prüfungsabteilung

voshage[at]nbs.de 

  • Mündliche Verteidigung der Master-Thesis
  • Voraussetzung: mind. mit "ausreichend" bewertete Master-Thesis
  • Hochschulöffentlicher Termin (Teilnahme steht NBS-Angehörigen und -Studierenden offen) mit Ausnahme von Arbeiten mit Sperrvermerk (hier: schriftlicher Widerspruch gegen Hochschulöffentlichkeit an Prüfungsausschuss möglich)
  • Zulassung: alle Prüfungsleistungen müssen mit "bestanden" bewertet und veröffentlicht sein
  • Dauer: 30-45 Minuten
  • Terminierung
    • Nach Bestehen aller durch den Studienverlauf vorgegebenen Prüfungsleistungen
    • Schriftliche Einladung durch die NBS
    • Individuelle Terminabsprache mit Prüfer möglich
      • Mitteilung an Prüfungsabteilung durch Prüfer mind. 10 Werktage vor geplantem Termin
  • Benotung:
    • Erfolgtdurch beide Prüfer der Master-Thesis
    • Note für Kolloquium: 20 % der Gesamtnote für Abschlussprüfung (ein "nicht ausreichend" führt immer auch in der Gesamtbewertung zu einem "nicht ausreichend")

Ihre Ansprechpartnerin

Vanessa Pfeifer

pfeifer[at]nbs.de