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Allgemeine Hinweise

  • Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn sie mindestens mit der Note 4,0 (ausreichend) bewertet wurde.
  • Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Teilleistungen, so kommt es auf die Gesamtpunktzahl an. Die Ergebnisse der Teilleistungen sind dabei unerheblich.
  • Die Bewertung von Prüfungsleistungen erfolgt nach dem Schema der linearen und prozentualen Notengebung.

Im Falle des Erhalts einer dritten Mahnung aufgrund der Nicht-Zahlung offener Studiengebühren wird eine Klausursperre verhängt. Um Ihnen die Klausurteilnahme kurzfristig zu ermöglichen, bieten wir PayPal als Notfall-Zahlungsmöglichkeit an:

Link: PayPal.Me/NBSHochschule

Zahlungen über 10,00 Euro
Bei Zahlungsbeträgen über 10,00 Euro wird eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 3 Prozent fällig. Bitte überweisen Sie den offenen Betrag zzgl. der Bearbeitungsgebühr.

Um die rechtzeitige Aufhebung der Klausursperre zu gewährleisten, empfehlen wir die Zahlung bis 48 Stunden vor der Klausur. 

Zahlung der Studiengebühren
Die Zahlung der Studiengebühren per PayPal ist ausdrücklich nicht möglich und erfolgt durch Bank-Einzüge bzw. Überweisungen auf unser Bankkonto der Hamburger Sparkasse.

Studentinnen, die unter die gesetzlichen Fristen des Mutterschutzes fallen, dürfen auf eigenen Wunsch (in Schriftform an die Prüfungsabteilung zu senden, pruefung[at]nbs.de) an Prüfungen teilnehmen.

In welchem Studienzentrum findet meine Präsenzprüfung statt?

  1. Den Prüfungsort der regulären Prüfungstermine entnehmen Sie bitte dem aktuellen Semesterplan.
  2. Der Prüfungsort für die Nachschreibetermine variiert nach dem Zeitmodell.
    1. Alle Nachschreibetermine im Vollzeitmodell finden samstags im Studienzentrum AlsterCity statt.
    2. Alle Nachschreibetermine im Teilzeitmodell finden in der Regel montags und dienstags (oder vereinzelt an anderen Tagen unter der Woche) im Studienzentrum Quarree statt.

Abweichende Regelungen werden per Mail bekanntgegeben.

  • Sie haben drei reguläre Prüfungsversuche pro Modul, also zwei Wiederholungsversuche nach Nicht-Bestehen einer Modulprüfung.
  • Bei Nichtbestehen einer Prüfung erhalten Sie eine Mitteilung inklusive Rechtsbehelfsbelehrung per E-Mail.
  • Die Wiederholung einer bereits bestandenen Modulprüfung ist nicht zulässig.

Die Studiendauer darf das Doppelte der Regelstudienzeit nicht überschreiten.

  • Täuschungsversuche werden grundsätzlich mit der Note 5,0 (mangelhaft) bewertet.
  • Vorsicht: Auf den zweiten Täuschungsversuch kann die Zwangsexmatrikulation folgen!

Anrechnung von Prüfungsleistungen

Informationen zur Anrechnung von Prüfungsleistungen aus einem vorangegangenen Hochschulstudium oder einer Berufsausbildung stellen wir Ihnen auf einer separaten Seite bereit. Für die Anrechnung von Hochschulleistungen beim Wechsel des Zeitmodells im Studiengang Betriebswirtschaft (B.A.) nutzen Sie gerne die bereitgestellte Modulgegenüberstellung.

Ihr Ansprechpartner

Alexander Nöhring, B.A.


noehring[at]nbs.de

ECTS-Einstufungstabellen

Die ECTS-Einstufungstabelle stellt die Verteilung der innerhalb einer bestimmten Kohorte erzielten Gesamtnoten dar. Es werden für die Gesamtnoten der Kohorte alle Notenschritte von 1,0 bis 4,0 aufgeführt. Wie häufig eine Gesamtnote im Betrachtungszeitraum erreicht wurde, findet sich in der Spalte "Häufigkeit". Die kumulierte Häufigkeit besagt, wie viele Absolventen die mit in der jeweiligen Zeile ausgewiesenen Gesamtnote oder besser abgeschlossen haben. Hieraus ergibt sich im Folgenden auch der kumulierte prozentuale Anteil.

Beispiel
Die Gesamtnote 1,5 haben in diesem Beispiel 5 Studierende erreicht. Im gesamten Betrachtungszeitraum haben 24 Studierende mit der Note 1,5 oder besser abgeschlossen. Dies bedeutet, dass 14,4578313 % der Absolventen die Gesamtnote 1,5 oder besser erreicht haben. Dieses führt in der ECTS-Bewertungsskala zu einer ECTS-Einstufung B.

Die Errechnung der ECTS-Einstufungstabellen erfolgt erst ab einer Kohortengröße von 30 Absolventen. Der Betrachtungszeitraum für eine Kohorte, d. h. die Anzahl der Absolventen-Jahrgänge, die bei der Berechnung des ECTS-Grades berücksichtigt werden, umfasst mindestens zwei akademische Jahre.

Sofern eine hinreichend große Kohorte existiert, finden Sie im Folgenden die ECTS-Einstufungstabelle inklusive der ECTS-Bewertungsskala des jeweiligen Studiengangs aus dem zugehörigen Abschlusssemester.

Neben der Gesamtnote auf der Grundlage der Deutschen Notenskala von 1 bis 5 ist zusätzlich auch eine relative Note entsprechend der folgenden ECTS-Bewertungsskala auszuweisen:

ECTS-BewertungEinstufung

A
B
C
D
E

die besten 10 %
die nächsten 25 %
die nächsten 35 %
die nächsten 25 %
die nächsten 10 %

Prüfungsformen

  • Leitfaden für die Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten und dazugehörige Formatierungsvorlage
  • Anmeldung: nicht erforderlich, es zählt die fristgerechte Abgabe
  • Umfang: i. d. R. 10-15 Seiten (Festlegung durch Dozent bzw. Dozentin)
    • Gruppenarbeit: Grundsätzlich können Hausarbeiten – wenn der Dozent dies zulässt – auch als Gruppenarbeit erstellt werden. In einer solchen Gruppenarbeit müssen die betreffenden Studierende allerdings deutlich und unmissverständlich markieren, welcher Teil von welchem Studierenden bearbeitet wurde. Somit soll sichergestellt werden, dass die Leistung der Studierenden auch getrennt voneinander bewertet werden kann. Eine gemeinsame und für alle gleicher "Gruppen-Noten"-Automatismus soll damit ausgeschlossen werden. Es muss dem Dozenten möglich sein für diese Arbeit auch voneinander abweichende Benotungen verteilen zu können. Die Seitenanzahl pro Student beträgt 10-15 Seiten. Eine Beschreibung nach dem Motto "Wir haben alles gemeinsam erarbeitet" ist daher nicht statthaft.
  • Bearbeitungszeit: max. 12 Wochen (Verlängerung nur in Ausnahmefällen möglich)
  • Deckblatt: muss enthalten Name & Vorname, Matrikelnummer, Modul/Prüfung, Name des Prüfers, Abgabedatum
  • Abgabe: Die Abgabe erfolgt elektronisch. Die Abgabe einer Printversion ist für Hausarbeiten, Projektarbeiten und Portfolios ab 1. April 2021 für Studierende der NBS Hochschule nicht mehr erforderlich.
    • Digitale Version als PDF an digitaleversion[at]nbs.denicht direkt an den Dozenten – bis spätestens 23:59:59 Uhr des spätesten Abgabedatums
    • Wichtig: Ehrenwörtliche Erklärung hinzufügen
  • Kein Verlust eines Versuchs bei nicht fristgerechter Abgabe, aber Bearbeitung eines anderen Themas zum nächsten Abgabetermin
  • Korrektur der Arbeiten: ca. 4 Wochen
  • Einsicht von Hausarbeiten:
    • Innerhalb eines halben Jahres nach Notenveröffentlichung möglich
    • Abstimmung eines Termins für die Einsicht mit Angabe von Datum, Zeit und gewünschtes Studienzentrum per E-Mail an klausureinsicht[at]nbs.de

Ihre Ansprechpartnerin

Vanessa Pfeifer
 

pfeifer[at]nbs.de

Online-Registrierung für die Teilnahme an Klausuren

  • Die Klausuren finden semesterbegleitend statt und sind im Semesterplan bereits terminiert.
  • Jede Klausur wird vier Mal im Jahr während der Semesterzeiten angeboten.
  • Ohne vorherige Online-Registrierung im Online Campus ist eine Teilnahme an Präsenzklausuren nicht möglich. Alle Hinweise dazu, wie die Registrierung für eine Teilnahme erfolgt, finden Sie in den folgenden beiden Aufklappern. 
  • Ort der Prüfung:
    • Reguläre Klausuren: In der Regel finden reguläre Klausuren von Montag bis Freitag immer im Studienzentrum Quarree statt, reguläre Klausuren an einem Samstag immer im Studienzentrum AlsterCity. Abweichungen von dieser Regel werden frühzeitig an die betroffenen Studierenden kommuniziert.
    • Wiederholungsklausuren variieren je nach Zeitmodell: In der Regel finden Nachschreibeklausuren im Teilzeitmodell unter der Woche im Studienzentrum Quarree statt, Nachschreibeklausuren im Vollzeitmodell samstags in der AlsterCity. Abweichungen von dieser Regel werden frühzeitig an die betroffenen Studierenden kommuniziert.
  • Ausweis: Bitte führen Sie Ihren Studierendenausweis insbesondere zu Klausurterminen immer ausgedruckt mit, damit wir Ihre Identität überprüfen können. Alternativ kann auch ein anderer Lichtbildausweis (z. B. Führerschein, Personalausweis) vorgelegt werden. Aufgrund des Handyverbots bei Prüfungen ist jedoch der digitale Studierendenausweis auf dem Handy nicht verwendbar.
  • Kleiner Tipp: Die Punktzahl einer Klausur stimmt in der Regel mit der zur Verfügung stehenden Zeit der Klausur überein – so können Sie sich die Zeit besser einteilen.  

Nachschreibeklausuren

  • Bei Nicht-Teilnahme oder Nicht-Bestehen einer Klausur erfolgt die automatische Zuordnung zum nächsten Nachholprüfungstermin (Achtung: Die Online-Registrierung im Online Campus ist davon unberührt und trotzdem zwingend notwendig für die Teilnahme!)
  • Anmeldung am Tag der Prüfung durch Ausfüllen des Anmeldebogens (Achtung: Eine zusätzliche Online-Registrierung im Online Campus ist nötig und nur bis sieben Tage vor der Prüfung möglich. Alle Informationen dazu finden Sie in den folgenden beiden Aufklappern.)
  • Grundsätzlich dürfen alle Studierenden an allen Prüfungen ihrer Hochschule und ihres Studiengangs teilnehmen, egal, ob Nachholtermin oder reguläre Prüfung.
     
  • Ohne vorherige Online-Registrierung im Online Campus ist eine Teilnahme an Präsenzklausuren nicht möglich, dies gilt auch für Nachschreibeklausuren. Alle Hinweise dazu, wie die Registrierung für eine Teilnahme erfolgt, finden Sie in den folgenden beiden Aufklappern. 

Klausureinsicht

  • Archivierung von Prüfungsunterlagen für drei Jahre
  • Klausureinsicht digital im OnlineCampus möglich (bei "Dokumente" unter "Klausureinsicht")

Ihre Ansprechpartnerin

So funktioniert die Online-Registrierung:

  1. Alle Studierenden müssen sich bis spätestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin registrieren.
  2. Hierzu klicken Sie bitte auf den entsprechenden Button "Registrierung" zum gewünschten Prüfungstermin.
  3. Sie erhalten eine automatische Bestätigung der erfolgreichen Registrierung für die Teilnahme an der Klausur (bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zu "@web.de" und "@gmx.de"-Mailadressen auf dieser Seite.

Der Status Ihrer Prüfungsteilnahme lautet nunmehr "Teilnahme registriert".

Die Prüfungsleistung, an der ich teilnehmen möchte, wird im OnlineCampus nicht angezeigt. Was kann ich tun?

Die Online-Registrierung für die Teilnahme an einer Präsenzklausur über den Button "Registrierung" ist nur möglich, wenn Sie dem Termin zugeordnet sind. Bitte wenden Sie sich an pruefung[at]nbs.de, um sich zuordnen zu lassen. Eine Zuordnung ist bis spätestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Bitte beachten Sie, dass sie sich zusätzlich über den Button "Registrierung" für die Teilnahme an der Prüfung registrieren müssen; Sie erhalten eine automatische Bestätigung der erfolgreichen Registrierung für die Teilnahme an der Prüfung per E-Mail (bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zu "@web.de" und "@gmx.de"-Mailadressen auf dieser Seite).

Wie kann ich mich für die Teilnahme an einer Präsenzklausur anmelden?

Um sich für eine Teilnahme über den OnlineCampus zu registrieren, klicken Sie bitte in der Navigationszeile auf den Reiter "Prüfungen", sodass Ihnen alle Prüfungen angezeigt werden, denen Sie aktuell zugeordnet sind. Den Button "Registrierung" finden Sie auf der rechten Seite in der Spalte "Online-Registrierung":

Beim Klick auf diese Schaltfläche wird Ihnen dann der Button "Teilnahme an der Prüfung registrieren" angezeigt:

Nach dem Klick auf diesen Button erhalten Sie eine Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung für die Teilnahme an der Prüfung sowie den Hinweis auf die schriftliche Bestätigung per Mail (bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zu "@web.de" und "@gmx.de"-Mailadressen auf dieser Seite).

Ich habe vergessen, mich zu registrieren: Kann ich trotzdem mitschreiben, sofern noch Plätze frei sind?

Nein, eine Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie sich bis spätestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin online registriert haben. Anhand der Anzahl der Registrierungen werden u. a. auch die Kapazitäten / Anzahl der Mitarbeiter vor Ort geplant.

Kann ich eine registrierte Teilnahme an einer Präsenzklausur auch wieder stornieren?

Ja, allerdings ist eine Stornierung nur bis spätestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin möglich.
Um eine registrierte Teilnahme an einer Präsenzklausur wieder zu stornieren, muss lediglich der Button "Stornierung" betätigt werden. Nach der erfolgreichen Stornierung erhalten Sie eine entsprechende Stornierungsbestätigung per E-Mail (bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zu "@web.de" und "@gmx.de"-Mailadressen auf dieser Seite).

Kann ich mich nach einer Stornierung der Teilnahme an einer Präsenzklausur erneut für diese Prüfungsleistung registrieren?

Ja, eine erneute Online-Registrierung für die Teilnahme an einer Präsenzklausur ist über den Button "Registrierung“ bis spätestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin möglich.

Ich möchte mich für die Teilnahme an einer Präsenzklausur registrieren bzw. die Teilnahme an einer Präsenzklausur wieder stornieren, aber es ist kein Button mehr sichtbar. Wo ist der Button?

Der Button "Registrierung", zur Online-Registrierung für die Teilnahme an einer Präsenzklausur, bzw. "Stornierung", für eine Teilnahmestornierung, ist nur bis sieben Tage vor dem Prüfungstermin vorhanden. Nach diesem Zeitpunkt sind weder die Registrierung für die Teilnahme an einer Präsenzklausur noch die Stornierung einer registrierten Teilnahme mehr möglich.

Verliere ich einen Prüfungsversuch, wenn ich trotz der Online-Registrierung zur Klausur nicht erscheine?

Die schriftliche finale Anmeldung zur Klausur erfolgt, wie gewohnt, mittels Anmeldebogen direkt vor der Klausur. Sie verlieren keinen Prüfungsversuch, wenn Sie auf den Button "Registrierung" klicken und nicht erscheinen. Wir möchten Sie jedoch dringend bitten, eine Online-Registrierung nicht "vorsorglich" vorzunehmen, sondern nur dann, wenn Sie tatsächlich teilnehmen wollen. Sollten wir zu viele Plätze für Studierende vorsehen, welche doch nicht an der Prüfungsleistung teilnehmen ("No-show"), werden wir das Online-Registrierungsverfahren für Präsenzklausuren verschärfen müssen, sodass auch Fehlversuche (Note 5,0) durch Nichterscheinen verteilt werden müssen.

  • Zielsetzung: Nachweis der Fähigkeit zur Entwicklung, Durchsetzung und Präsentation von Konzepten sowie zur Teamarbeit
  • Anmeldung: nicht erforderlich; es zählt die fristgerechte Abgabe
  • Bearbeitungszeit: max. 6 Monate
  • Abgabe: Die Abgabe erfolgt elektronisch. Die Abgabe einer Printversion ist für Hausarbeiten, Projektarbeiten und Portfolios ab 1. April 2021 für Studierende der NBS Hochschule nicht mehr erforderlich.
    • Digitale Version als PDF an digitaleversion[at]nbs.denicht direkt an den Dozenten – bis spätestens 23:59:59 Uhr des spätesten Abgabedatums
    • Wichtig: Ehrenwörtliche Erklärung hinzufügen

Ihre Ansprechpartnerin

Vanessa Pfeifer
 

pfeifer[at]nbs.de

Studien- und Prüfungsordnungen

Sie finden die aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen unter Ordnungen und Richtlinien. Bitte achten Sie auf die für Sie geltende Version.

Widerspruch

  • Widersprüche können sich unter anderem beziehen auf ablehnende Entscheidungen zu
    • Härtefallanträgen
    • Nachteilsausgleich
    • Verlängerung von Fristen
    • Anrechnungen bzw. Anerkennung von Prüfungsleistungen
    • Entscheidungen über die Feststellung einer Täuschung oder eines Ordnungsverstoßes.
  • Richtet sich der Widerspruch gegen eine Leistungsbewertung, ist eine rechtliche Überprüfung wegen des Beurteilungsspielraums des Prüfers oder der Prüferin nur eingeschränkt möglich. Die Prüfer sind im Rahmen des Überdenkungsverfahrens verpflichtet, zu jeder substantiierten Einwendung des Prüflings Stellung zu nehmen. Die Überprüfung von Bewertungsentscheidungen durch den Prüfungsausschuss darf deshalb nur daraufhin vorgenommen werden, ob der Prüfer
    • maßgebende Vorschriften nicht beachtet hat,
    • von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist,
    • allgemein gültige Bewertungsgrundsätze verkannt, oder
    • sachfremde Erwägungen angestellt hat.
  • Der Widerspruch ist begründet und in Schriftform an den Prüfungsausschuss der NBS Hochschule zu richten. Abgabe in einem der Studienzentren (AlsterCity, Holstenhofweg, Quarree), per Post (Prüfungsabteilung, Wandsbeker Marktstraße 103-107, 22041 Hamburg) oder per E-Mail an pruefung[at]nbs.de.
  • Frist: Der Widerspruch muss innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung der Bewertung einer Prüfungsleistung bzw. nach Zustellung des "Nicht-bestanden"-Bescheids beim Prüfungsausschuss der NBS Hochschule eingehen, andernfalls ist die Bewertung rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.
  • Bei Ablehnung des Widerspruchs seitens des Prüfungsausschusses der NBS Hochschule kann der Studierende als letzte Instanz des Vorverfahrens die Aufsichtsperson in Widerspruchsangelegenheiten anrufen. Diese entscheidet, ob dem Widerspruch stattgegeben wird oder nicht.

Ihr Ansprechpartner

Alexander Nöhring, B.A.
 

noehring[at]nbs.de