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Zertifizierte Praktikumsträger

Die Praktikumsträger müssen zertifiziert sein, um eine staatliche Anerkennung zu ermöglichen.
Eine Liste der bereits von der NBS zertifizierten Praktikumsträger finden Sie hier.

In den Studiengängen Soziale Arbeit und Management Soziale Arbeit haben Sie ein Wahlpflichtmodul: Sie belegen entweder eine Fallstudie "Management sozialer Einrichtung" oder absolvieren ein Praktikum "Management sozialer Einrichtungen" bzw. "Soziale Arbeit". Wenn Sie sich entscheiden, das Praktikum zu absolvieren, haben Sie die Möglichkeit, nach Studienabschluss (zusätzlich zum Bachelor of Arts) die Berufsbezeichnung "staatlich anerkannte/-r Sozialpädagog/-in und Sozialarbeiter/-in" zu beantragen.

  • Absolvieren im Ausland möglich! Infos beim International Office.
  • Praktikumsordnung und Mustervertrag downloadbar (siehe unten)
  • Zielsetzung: Umsetzung der im Rahmen des Studiums erworbenen Kompetenzen und Kenntnisse in berufliches Handeln
  • Zeitpunkt: Vollzeit 5. Semester, Teilzeit 7. Semester
  • Stellensuche:
  • Arbeitszeit: 100 Arbeitstage á mind. 7 Stunden täglich (Wochenarbeitszeit wie im Betrieb üblich; z. B. aufgrund von Krankheit oder Urlaub verpasste Arbeitszeit muss nachgeholt werden)
  • Verpflichtende Voraussetzung: Um die staatliche Anerkennung zu ermöglichen, muss der gewählte Praktikumsbetrieb zertifiziert sein bzw. werden:
    • Vorhandene und nachgewiesene Zertifizierungen von Institutionen im Sinne des "Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialpädagogen und Sozialarbeitern sowie von Kindheitspädagoginnen bzw. Kindheitspädagogen" werden anerkannt.
    • Eine Liste der bereits durch die NBS zertifizierten Praktikumsträger finden Sie hier.
    • Ansonsten: Zertifizierung mittels Antrag auf Zertifizierung der Praktikumsstelle (inkl. Selbstverpflichtung der Praxisstelle & Ausbildungsplan zur Zertifizierung Praktikum SoA und MSA) durch den/die Studiengangleiter/in, einen professoralen Vertreter sowie einem QM-Mitarbeiter
    • Kriterien sind in Praktikumsordnung nachzulesen → Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre/n Studiengangleiter/in.
  • Vorbereitung
    • Prüfung/Beantragung Zertifizierung der Praxisstelle
    • Auswahl eines wissenschaftlichen Betreuers (Professor/in oder Dozent/in im jeweiligen Studiengang an der NBS)
  • Anmeldung:
    • Einreichen des komplett ausgefüllten und von allen Beteiligten unterschriebenen Antrags auf Zulassung zur Praktikumsarbeit (MSA oder SozAbis spätestens acht Wochen nach Beginn des Praktikumssemesters (im SoSe bis spätestens zum 26. April, im WiSe bis spätestens zum 27. Oktober) bei der Prüfungsabteilung → verbindliche Anmeldung zum Praktikum und zur Abgabe der Praktikumsarbeit (bei unentschuldigter zu später Abgabe oder gar keiner Abgabe wird die Praktikumsarbeit mit "5,0; nicht bestanden" bewertet)
    • ACHTUNG: Ohne genehmigte Anzeige zur Praktikumsarbeit kann ein Praktikum nicht bewertet werden!
  • Zeugnis: Dem Studierenden muss vom Unternehmen nach Ende des Praktikums eine qualifizierte Beurteilung ausgestellt werden. Infos in der Praktikumsordnung. Ohne ein solches Zeugnis kann das Praktikum nicht bewertet werden.
  • Zielsetzung: Demonstration der Fähigkeit, wissenschaftliche Methoden in der Praxis angemessen anzuwenden
  • Bitte beachten: Leitfaden für die Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten  und dazugehörige Formatierungsvorlage
  • Umfang: 20-30 Seiten
  • Inhalt
    • Unternehmensorientierung
    • Bearbeitung einer studiengangspezifischen Problemlösung
    • Thema: frei wählbar in Absprache mit dem betrieblichen und dem wissenschaftlichen Betreuer (Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung des wissenschaftlichen Betreuers sowie eines formlosen Antrags in Schriftform bei der Prüfungsabteilung)
  • Wichtig: Ehrenwörtliche Erklärung anfügen
  • Sperrvermerk: Ein Sperrvermerk muss formlos, begründet und unterschrieben beim Prüfungsausschuss der NBS Hochschule beantragt werden. Diesem Antrag ist ein bestätigendes Schreiben der Praxisstelle beizufügen.
  • Anmeldung:
    • Einreichen des komplett ausgefüllten und von allen Beteiligten unterschriebenen Antrags auf Zulassung zur Praktikumsarbeit (MSA oder SozAbis spätestens acht Wochen nach Beginn des Praktikumssemesters (im SoSe bis spätestens zum 26. April, im WiSe bis spätestens zum 27. Oktober) bei der Prüfungsabteilung → verbindliche Anmeldung zum Praktikum und zur Abgabe der Praktikumsarbeit (bei unentschuldigter zu später Abgabe oder gar keiner Abgabe wird die Praktikumsarbeit mit "5,0; nicht bestanden" bewertet)
    • ACHTUNG: Ohne genehmigte Anzeige zur Praktikumsarbeit kann ein Praktikum nicht bewertet werden!
  • Abgabe: ausschließlich eine digitale Version als PDF an digitaleversion[at]nbs.de bis spätestens 23:59,59 Uhr des spätesten Abgabedatums
  • Abgabetermin: spätestens am letzten Tag des Praxissemesters (Sommersemester: 31. August; Wintersemester: 28./29. Februar)
  • Die Praktikumsarbeit wird durch den wissenschaftlichen Betreuer der Hochschule bewertet.

Es besteht die Möglichkeit, berufliche Erfahrung auf das Wahlplichtmodul „Praktikum Soziale Arbeit“ anrechnen zu lassen. Zuständig hierfür ist der Zertifizierungsausschuss, den Sie direkt über die Prüfungsabteilung erreichen können.

Geprüft wird:

  • ob Ihre Arbeitsstelle die Zertifizierungs-Vorgaben erfüllt (hat)
  • ob Ihre bisherigen oder aktuellen beruflichen Tätigkeiten die Kriterien für die Anerkennung von beruflicher Erfahrung auf das Praktikum erfüllen

Antragsstellung:

  • Entsprechende Anträge sind an den Zertifizierungsausschuss zu adressieren und direkt an die Prüfungsabteilung zu senden.

Erforderliche Dokumente:

Ihr Ansprechpartner:

  • Bei Fragen zur Anerkennung des Praktikums steht Ihnen als direkter Ansprechpartner gerne Herr Voshage (voshage[at]nbs.de) zur Verfügung.

Checkliste für die Anrechnung von beruflicher Erfahrung auf das Wahlpflichtmodul “Praktikum Soziale Arbeit“ zum Download (PDF)

Soziale Arbeit (B.A.)

Management Soziale Arbeit (B.A.)

Ihr Ansprechpartner

Dipl. rer. pol. Martin Voshage
 

voshage[at]nbs.de