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Die Teilzeit-Studiengänge der Hochschule Wismar sind nicht BAföG-berechtigt. Andere Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Studium haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Ihr Ansprechpartner

Alexander Nöhring, B.A.
Standort: Studienzentrum Quarree

  • Anerkennung und Anrechnung von Prüfungsleistungen
  • Widersprüche in Prüfungsangelegenheiten
  • Nachteilsausgleich

noehring[at]nbs.de

Studierende der Hochschule Wismar können einzelne Kurse der Studiengänge der NBS Hochschule belegen, wenn dies besser in ihren Studienplan passt. Die Beantragung einer Gasthörerschaft an der NBS Hochschule ist daher möglich. Der Antrag auf Gasthörerschaft muss immer begründet gestellt werden. Beachten Sie bitte, dass die Gewährleistung der Gasthörerschaft von der verfügbaren Kapazität des gewünschten Kurses an der NBS Hochschule abhängt.

Studierende in Teilzeit-Studiengängen der Hochschule Wismar erhalten kein SemesterTicket des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV), können aber eine HVV-Vergünstigung beantragen. Hierzu müssen Sie einen Berechtigungsnachweis für Studierende beim HVV einreichen, den Sie an jeder HVV-Verkaufsstelle erhalten. Bitte geben Sie den ausgefüllten Berechtigungsnachweis vor Lehrveranstaltungsbeginn oder in einer Pause bei einem unserer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen am Empfang ab. Sie erhalten diesen möglichst noch am selben Tag zurück.

Die Kündigung Ihres Studienvertrags mit der NBS ist ausschließlich zum Ende eines jeden Semesters unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen möglich.

Die Exmatrikulation an der Hochschule Wismar erfolgt entweder am Tag nach Ihrem Kolloquium, oder nach dreifachem Nicht-Bestehen einer Klausurleistung. Ein weiterer Exmatrikulationsgrund ist das wiederholte Ausbleiben der Zahlung der Studiengebühren.

Falls Sie Ihre Zahlungsart ändern möchten, können Sie jederzeit ein SEPA-Lastschriftmandat einrichten. Wir buchen den Betrag jeweils zum 05. eines Monats ab. Bitte informieren Sie uns umgehend bei Änderung Ihrer Kontodaten.

Ihre aktuelle Studienbescheinigung können Sie problemlos im Intranet der HS Wismar downloaden. Einen Leitfaden als PDF finden Sie hier.

Bei Verlust der Zugangsdaten können Sie auf der Website der HS Wismar unter Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse Ihr Passwort zurücksetzen.

Die Höhe der für Ihren Studiengang fälligen Studiengebühren richtet sich nach der in Ihrem Anmeldeformular aufgeführten Summe. Diese gilt für die gesamte Dauer des Studiums; von eventuellen Erhöhungen der Gebühren sind Sie nicht betroffen. Die Zahlung der Studiengebühren ist entweder in Gesamtsumme oder monatlich per Bankeinzug (SEPA-Lastschriftmandat) möglich.

Sollten Sie in einem Monat Ihre Studiengebühren nicht zahlen können, wenden Sie sich bitte an uns, damit wir gemeinsam eine dafür geeignete Lösung finden können. Erfolgt eine Rückbuchung der Studiengebühren nach dem Bankeinzug, stellen wir Ihnen sowohl die Studiengebühren des entsprechenden Monats als auch die dabei entstandenen Rückbuchungsgebühren (1. Mahnung) in Rechnung. Bei Vorliegen einer dritten Mahnung werden Sie von allen Prüfungsleistungen ausgeschlossen.

Bitte führen Sie Ihren Studierendenausweis insbesondere zu Klausurterminen immer mit, damit wir Ihre Identität überprüfen können.

Bei Ablauf, Diebstahl oder Verlust des Studierendenausweises können Sie formlos einen neuen über info(at)nbs.de anfordern.

Die Beantragung eines Urlaubssemesters – zum Beispiel für die Zeit eines Auslandsaufenthalts oder bei einem eigenen oder familiären Krankheits-/Pflegefall – erfolgt über die Hochschule Wismar.

Das Formular zur Beantragung des Urlaubssemesters finden Sie hier.

Sobald Sie die Regelstudienzeit Ihres Studienganges überschreiten, befinden Sie sich im so genannten Verlängerungssemester. Sollten Sie abgesehen von der Abschlussarbeit noch offene Prüfungsleistungen haben, zahlen Sie im Verlängerungssemester die Hälfte der Studiengebühren. Sollte die Abschlussarbeit die einzig offene Prüfungsleistung sein, werden Ihnen im Verlängerungssemester keine Studiengebühren sondern lediglich die Prüfungsgebühr für die Abschlussarbeit in Höhe von 300 Euro berechnet. Über die Prüfungsgebühr erhalten Sie nach Anmeldung der Abschlussarbeit eine Rechnung.

Kulanzregelung: Sollten Sie in Ihrem Verlängerungssemester lediglich Prüfungen aus dem letzten Semester Ihrer Regelstudienzeit offen haben, dann zahlen Sie nur solange die Studiengebühren des Verlängerungssemesters, bis Sie diese Prüfungen bestanden haben. Die Kulanzregelung ist nur für das erste Verlängerungssemester gültig! Besteht ein Student in seinem letzten regulären Semester eine Prüfung nicht und schreibt diese dann erst in zwei Semestern, muss er das gesamte Verlängerungssemester zahlen.

Ein Wechsel des Zeitmodells ist grundsätzlich möglich und wird immer zu Beginn eines neuen Semesters empfohlen. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Der gegenwärtige Studiengang muss gekündigt werden und für den neuen Studiengang bzw. das neue Zeitmodell muss eine neue Anmeldung erfolgen. Weiterhin muss der Studiengang im gewünschten Zeitmodell an der NBS angeboten werden.

Ihre Ansprechpartner/-innen

Isabella Wojtowicz, M.Sc.
Standort: Studienzentrum Holstenhofweg

    • Leitung Studiengangadministration
    • Semester-/Vorlesungsplanung
    • Studiengebühren

    wojtowicz[at]nbs.de 

    Jennifer Dahms
    Standort: Studienzentrum Holstenhofweg

    • Studierendenbetreuung

    dahms[at]nbs.de

    Dennis Holdynski
    Auszubildender
    Standort: Studienzentrum Holstenhofweg

    • Studierendenbetreuung

    holdynski[at]nbs.de

    Stefanie Schertes
    Standort: Studienzentrum Holstenhofweg 

    • Immatrikulation
    • Kündigung
    • Urlaubssemester
    • Mahnwesen
    • Studierendenbetreuung

    schertes[at]nbs.de

    Sabrina Städt
    Standort: Studienzentrum Holstenhofweg

    • Kündigung
    • Studierendenbetreuung

    staedt[at]nbs.de